Ein Krankentransport
kommt im Rahmen eines Rettungseinsatzes vor und die Kosten werden von privaten Krankenkassen in der Regel erstattet. In manchen Fällen gelten noch einige Sonderregelungen, je nach Art des gewählten Tarifs. Handelt es sich um eine Krankenfahrt in ein Krankenhaus (beispielsweise mit einem Taxi) ist die Kostenübernahme abhängig vom vereinbarten Tarif und hängt maßgeblich vom Anbieter ab. Viele Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Krankenbeförderung oder zumindest einen Teil davon, wenn diese ärztlich verordnet wird.
RECHNUNGSSTELLUNG
Nach Beendigung Ihrer Behandlung oder Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung von uns zur Abrechnung mit ihrer Krankenversicherung.
Keine Gewährleistung zur Richtigkeit der Ausführungen zu Krankenfahrten, Krankenbeförderungen und Krankentransport-Richtlinien bzw. dem Personenbeförderungsgesetz.